Aktuelles

Neu: DGUV Vorschrift 2 (Stand 2025) – Ihre Betreuungspflicht im Arbeitsschutz hat sich geändert!

Seit Anfang 2025 gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2, die neuen Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung stellt.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

- Klarere Vorgaben zur Betreuungshäufigkeit
- Stärkere Einbindung psychischer Gesundheit und moderner Arbeitsschutzthemen
- Anpassungen bei Dokumentation und Nachweisführung

Die bisherige DGUV V2 aus 2011 ist nicht mehr aktuell und wurde durch die neue Vorschrift ersetzt.

 

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2

- Rechtssichere Betreuung gemäß den aktuellen Vorgaben
- Individuell zugeschnittene Betreuungskonzepte, die genau auf Ihre Unternehmensgröße und Branche abgestimmt sind
- Flexible Online-Betreuung – effizient, ortsunabhängig und zeitsparend
- Entlastung bei der Dokumentation & Kommunikation mit Behörden
- Integration moderner Themen wie psychische Belastungen und Ergonomie
 

Kostenfreie Erstberatung – bleiben Sie auf der sicheren Seite!

Wir prüfen Ihre aktuelle Betreuung und zeigen Ihnen, welche Anpassungen jetzt nötig sind. Verlassen Sie sich auf erfahrene Experten mit Praxis-Know-how.

Homeoffice & Mobile Arbeitsplätze: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im digitalen Zeitalter

Die zunehmende Digitalisierung und gesellschaftliche Entwicklungen wie die COVID-19-Pandemie haben Homeoffice und mobiles Arbeiten in vielen Unternehmen zu festen Bestandteilen gemacht. Das stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Auch im Homeoffice und bei mobilen Arbeitsplätzen gelten die gleichen grundlegenden Arbeitsschutzbestimmungen wie im klassischen Büro. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze auf Gefährdungen zu überprüfen, Risiken zu identifizieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei stehen ergonomische Gestaltung, Bildschirmarbeit, Bewegungspausen sowie die richtige Ausstattung im Fokus. Zudem gewinnen die psychische Gesundheit und Stressbewältigung zunehmend an Bedeutung, da die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben oft verschwimmen.

Rechtlich ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz auch für Homeoffice-Arbeitsplätze vorgeschrieben. Dies umfasst physische und psychische Belastungen.

Fazit:
Unternehmen, die präventive Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden im Homeoffice und bei mobilen Arbeitsplätzen ergreifen, sichern nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, sondern steigern auch Motivation, Produktivität und die Mitarbeiterbindung.


Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Arbeitsumgebung sicherer und gesünder gestalten – vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung!

 

 

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